Krankenpflege

Ihr Anspruch unser Auftrag

Sie haben eine Pflegestufe oder pflegen eine Person mit Pflegestufe? Die Pflege findet zu Hause statt? Dann haben Sie gemäß §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel!

Die Pflegebedürftigkeit stellt eine große Belastung für die Betroffenen und deren Angehörige dar. Um hier Erleichterung zu schaffen, gibt es Hilfsmittel die der Erleichterung der Pflege dienen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Betteinlagen
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 40,- € im Monat. Der Versicherte muss den Betrag, der 40,- € monatlich übersteigt, beim Leistungserbringer bezahlen. Die Kostenübernahme ist unabhängig von der Pflegestufe.

Prinzipiell muss ein Pflegehilfsmittel nicht vom Arzt verordnet werden, sondern kann direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Kasse stellt eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel aus und mit dieser Bestätigung erhält der Versicherte vom zugelassenen Leistungserbringer (z.B. Apotheke) die benötigten Pflegehilfsmittel. Der Leistungserbringer verrechnet direkt mit der Pflegekasse.

Das Antragsformular für die Übernahme der Pflegehilfsmittel bekommen Sie bei uns in der Apotheke. Gerne sind wir Ihnen bei der Bearbeitung behilflich.